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Vaterschaftsfeststellungsverfahren (DNA-Test)
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Aktenzeichen 9 F104/01 KI beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
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Behauptung mütterlicher Anwalt:
"Nicht richtig ist, daß die Mutter die
'Anerkennung der Vaterschaft durch den Kläger'
beantragt hat.
Richtig ist vielmehr, daß die Kindsmutter daraufhin
erklärt hat, der Kläger könne möglicherweise der Vater
des Kindes sein."
9F 104/01 KI - AG Bad Homburg
3 WF 174/01 - OLG Frankfurt a.M.
Und zwar identisch mit der fehlerhaften Rechtsauffassung
(Sozialverband KATHOLISCHer Frauen ADOPTIONS-
VERMITTLERIN und) JUGENDAMTS-MITARBEITERIN
Grohmann das Kind könne dann ja mit 18 selbst
entscheiden wen es als Eltern haben wolle
(Hauptsache erstmal wird die wichtige
frühkindliche Bindung verhindert)
s.a. Fall "Görgülü" aus Ende 2006
s.a. Fall "D." selbes Amtsgericht und Jugendamt
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